Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Altenhilfe in der Gemeinde Steuden. Der Stiftungszweck ist insbesondere verwirklicht durch:
- die vorrangige Förderung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung für junge Menschen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
- Förderung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten im Rahmen der Aus- und Fortbildung junger Menschen aus Steuden.
- Vergabe von Beihilfen, Stipendien oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung von Erziehung und Bildung im Sinne von § 53 AO.
- Sollten keine Förderungen der in a) bis c) genannten Zwecke vorgenommen werden können, so sollen in Not geratene ältere Menschen von mehr als 70 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen und länger als 10 Jahre in Steuden haben, bei Bedarf unterstützt werden.
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Dasselbe gilt für Spenden Dritter, die der Stiftung für diesen Zweck zugewendet werden. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können ebenfalls dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, wenn sie dazu bestimmt sind.